Die Geschichte der Oderblüte


Bei der Ausstellung „Numis Uckermark“, präsentierte sich auch der Verein Wirtschaftsring Barnim-Uckermark e.G.i.G. und stellte Regionalgeld aus und vor. Ziel war es regionales Geld in Schwedt und Umgebung einzuführen. So waren folgende Scheine zu sehen:


Ein eingereichter Vorschlag für das Aussehen des neuen Regionalgeldes. BARUMTALER, was für Barnim und Uckermark stehen soll. Man sah jetzt schon welche Ausmaße man sich als Ziel steckte. Regionalgeld für zwei Landkreise gleichzeitig, es gab viel zu tun.


Ein weiterer Entwurf der zu sehen war. Hier nannte man es ODERBLÜTE, mit dessen Namen man sich in Schwedt und nähere Umgebung bestimmt identifizieren könnte. Bundesfreund Th. Krause interessierte sich besonders für diesen Ausstellungsteil. Er sagte prompt zur Ausstellerin, Heike Becker „….warum man so ein Spielgeld herstellen möchte….“ Eine kurze Ausführung seitens der Ausstellerin gab uns ausreichend Informationen. Weiterhin meinte Bundesfreund Th. Krause, er könnte das besser und sicherer gestalten, so trat er in den Verein Wirtschaftsring Barnim-Uckermark e.G.i.G. bei, um den Mitgliedern bei der Gestaltung der Gutscheine behilflich zu sein. Nach mehreren Sitzungen im neuen Verein, wurde dann über das Design der neuen Gutscheine beraten. Erklärt wurde, das man kleine Werte nehmen solle und vielleicht Größe und Farben, derer Geldscheine der ehemaligen DDR. Somit hätte man hier wahrscheinlich eine Change und gewissen Wiedererkennungswert, um mit neuem Geld zu Punkten. Aber die Ziele des Vereines waren andere:

1.  das Geld sollte in der Uckermark und gleichzeitig im Barnim umlaufen
2.  man wolle Nominale von 1-100 ausgeben
3.  es solle eine Parität von 1:2 haben

Bundesfreund Th. Krause kümmerte sich nicht weiter um die ideologischen Dinge des Vereines und fuhr nach Berlin in ein Grafikstudio zu Phillip Blöcker. Dort ließ er am Computer seine Ideen grafisch umsetzen, weil im persönlich dazu die Möglichkeiten fehlten. Das Endprodukt brachte er mit nach Schwedt und man war begeistert. So wurden einige Sicherheitsmerkmale in das Design integriert, denn Banknoten bzw. Gutscheine benötigen eine gewisse Fälschungssicherheit. So entstand eine Kleinserie Gutscheine namens ODERBLÜTE. In der Schwedter Druckerei Andreas Wippold wurden letzte Vorbereitungen getroffen. Man einigte sich auf das polymerisch reißfeste Material Robuskin.
Robuskin PE vereint die Bedruckbarkeit eines gestrichenen Papieres mit den physikalischen Vorteilen einer Kunststoff-Folie und kann überall dort eingesetzt werden, wo Druckwerke extremen Belastungen standhalten müssen. Robuskin PE überzeugt durch hohe Ein- und Weiterreißfestigkeit und durch besondere Stabilität, Witterungs- und Temperatur-beständigkeit (-30°C bis +60°C). Außerdem ist es gegen Wasser, Speichel, Schweiß, sowie Fett und verschiedene Chemikalien beständig. Robuskin PE wird ohne giftige Inhaltsstoffe erzeugt und ist recycelbar. Robuskin PE eignet sich für Werbedrucksachen im Außenbereich, Poster/Plakate, Speisekarten, Eintritts- und Identitätskarten, Stadtpläne, Land- und Seekarten, Wartungsanleitungen, Etiketten aller Art, hochwertige Verpackungen und für viele andere Anwendungen.

Foto: Bundesfreund Th. Krause

So wurde ein Gutschein zu 25 Oderblüten, als Probedruck, mit dem Abbild des Stolper Turmes mit allen Durchgängen hergestellt und präsentierte ihn dem Verein Wirtschaftsring Barnim-Uckermark e.G.i.G. Nach der Begutachtung hat man sich für den Komplettdruck entschieden. Was nun noch zu klären war, war die Tatsache, welches Nominal welche Grundfarbe haben sollte und welche Motive auf den Gutscheinen zu sehen sein sollte. Die Farben regelten sich nach den Vorlagen der DDR-Mark und die Motive wurden anhand von mehreren Fotos ausgewählt. So bekamen die Gutscheine Farbe und Motiv wie folgt:

1 Oderblüte – Hellbrau – Rathaus Angermünde (Uckermark)
2 Oderblüten – Khakigrün – Schiffshebewerk Finow (Barnim)
4 Oderblüten – Orange – Adomisrose, wurde für Sonderausgaben benutzt
5 Oderblüten – Lila – Berlischky Pavillon ( Uckermark)
10 Oderblüten – Braun – Kloster Chorin (Barnim)
25 Oderblüten – Olivgrün - Rathaus Templin (Uckermark)
50 Oderblüten – Rotbraun – Johanniskirche Eberswalde (Barnim)
100 Oderblüten – Graublau – Schloss Criewen – (Uckermark)

Anhand dieser Liste, war schon deutlich dieses Projekt zum Scheitern verurteilt. Warum muss man solche Hohe Werte ausgeben? Sollte man nicht erstmal Klein anfangen ? Und was soll hier eine Parität? Zum anderem war noch die Tatsache zu beklagen, das sehr wenig Pressearbeit geführt wurde, sodass die Bürger nur durch Mundpropaganda davon erfuhren und genau da wurde vieles falsch erklärt und weitergegeben. Man konnte die wenigen interessierten Bürger auch nicht davon überzeugen, bzw. es ihnen glaubhaft erklären. Es kamen noch kleinere Streitereien in den Reihen des Vereins hinzu, sodas dieses Projekt später beendet wurde, ohne richtig gestartet zu sein. Bundesfreund Th. Krause konnte im Namen des Vereines sein Wissen und Können in der ODERBLÜTE einfließen lassen und bedauert, dass die Adonisrose verblüte.

Adonisröschen, Logo der DERBLÜTE
Der erste Komplettsatz ODERBLÜTEN

Ein Jahr später brachte man eine neue Edition heraus. Man hatte hier wohl auf angekündigten Problemen vom Bundesfreund Th. Krause gelernt und nur kleine Werte ausgegeben zu 1-2-5-10 Oderblüten. Jedoch die vorher beschriebenen inneren Probleme des Vereines konnten ebenfalls nicht gelöst werden und man beendete das Projekt ODERBLÜTE. Unbegreiflicher Weise, wollte man den kompletten Bestand ODERBLÜTEN zum Umtauschwert von mehreren tausend €uro einfach vernichten. So konnten die verbliebenen und nie ausgegebenen ODERBLÜTEN von Bundesfreund Th. Krause gerettet und der Sammlerschaft zur Verfügung gestellt werden. Viele regionale Sammler waren dankbar, diesen Zeitbeleg zu bekommen, um dieses zu dokumentieren. Es wäre allerdings wünschenswert gewesen, wenn die ODERBLÜTE richtig in der Region Fuß gefasst hätte und die regionale Wirtschaft dadurch etwas Standbein bekommen hätte. Aber wie heißt es so schön …. Wer zu hoch hinaus will, wird tief fallen!

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Letzte Änderung: 23.03.2018