Apothekenprivileg

Ein "Apothekenprivileg" erlangte der Apotheker durch eine städtische Genehmigung oder durch seinen Landesherrn und hatte verwaltungsrechtlich den Charakter eines Gesetzes, da sein Inhaber wirtschaftliche Vorrechte vielfacher Art erhielt. Meist wurde ihm zugestanden, in einem bestimmten Umkreis allein den gesamten Apothekenhandel zu bestreiten. Dadurch gelangte der Inhaber dieses verbrieften Rechtes nicht nur schnell in eine bessere Wirtschaftliche Lage sondern auch in die gehobene gesellschaftliche Stellung, in dass städtische Patriziat.

1. Ein auf das Jahr 1303 (1. April 1303) datierbares "Apothekenprivileg" für den Prenzlauer Bürger Walther, dem Jüngeren, belegt die mögliche Existenz einer Apotheke Anfang des 14. Jahrhunderts in der Stadt Prenzlau.
Ob diese markgräfliche Erlaubnis die reale Existenz einer Prenzlauer Apotheke zur Folge hatte ist nicht belegt.
Das Originalpergament, an welchem zwei der drei angehängten markgräflichen Großsiegel noch vorhanden sind, befand sich lange Zeit im Herzoglichen Gesamtarchiv in Dessau. Die Siegel der Markgrafen Otto und Konrad sind noch vorhanden, des Markgrafen Johannes' Siegel ist verlustig.
Es ist die älteste erhalten gebliebene Beurkundung bezüglich einer "Prenzlauer Apotheke".

Grüne Apotheke , Privileg 1303


Die Urkunde lautet übersetzt:
"Wir Otto und Conrad und Johannes, von Gottes Gnaden Markgrafen von Brandenburg und Landsberg tun unter ausdrücklicher Anerkennung durch gegenwärtigen Wortlaut öffentlich kund, daß wir unserem lieben Walther, dem Jüngeren, Bürger in Prenzlau, Vorzeiger gegenwärtiger Schrift, die Apotheke ebendaselbst mit vollem Rechte zum Besitz sowie zur ruhigen und friedlichen Leitung übertragen haben, indem wir aus besonderer Gnade und Gunst hinzufügen, daß es keinem Menschen erlaubt ist oder irgendwie erlaubt sein soll, daß er rings um die vorerwähnte Stadt und am Orte bis auf 10 Meilen Entfernung eine andere Apotheke einrichten oder erbauen kann und darf. Außerdem soll er sein Erbe, das er in derselben Stadt jetzt besitzt oder in Zukunft etwa besitzen wird, selbst, wie seine Söhne oder Erben in ruhigen Besitz und als völlig freies Eigentum besitzen. Zum Ausweis dessen verleihen wir ihm gegenwärtiges, durch unser Siegel bekräftigtes Schriftstück. Zeugen dessen sind: Conrad Raven, Truchseß, Conrad von Redern, Tsoelis von Wedel, Ritter, und andere glaubwürdige Männer. Verhandelt und gegeben in Vitemannstorp im Jahre des Herrn 1303, am zweiten F(eier)tage nach Palmsonntag durch die Hand unseres Notars Herrn Zacharias."

2. In der Königstraße Nr. 141 befand sich die Mohrenapotheke, die am 2. September 1696 für die Prenzlauer französische Gemeinde ihr Privileg erhielt, daß am 17. November 1713 für die ganze Stadt erweitert wurde. Der erste Apotheker war ab 1696 Ewald Gottfried Schmidt.


Quellen:
• "Die alte Apotheke: eine tausendjährige Kulturgeschichte", Dr. Werner Gaude, 3. Auflage, Leipzig: Koehler & Amelang, 1985
• "Die Prenzlauer Straßen und ihre Geschichte", Alfred Hinrichs, maschinenschriftliche Aufzeichnungen, 1954