Bürgerrecht

Die Verleihung des Bürgerrechtes erfolgte in der Zeit des Mittelalters durch Aufnahme in die so genannte Bürgerrolle und durch die Erteilung eines Bürgerbriefes. Grundlage war ein Antrag auf Aufnahme.
Das "Bürgerrecht" ist eng mit dem mittelalterlichen " Stadtrecht " verbunden. Der Bürger unterschied sich vom mittellosen und rechtlosen Einwohner.
Nur Bürger hatten das Wahlrecht zur Stadtregierung.

Als Bürger wurden benannt:
• von der bereits bestehenden Bürgerschaft aufgenommene Bewohner oder Siedler der Stadt
• Bewohner oder Siedler, die Hausbesitz und Eigentum in der Stadt nachwiesen (auch durch Erbschaft) oder neu anlegten
• die Steuern und Abgaben leisteten
• die Wehrdienst zur Verteidigung der Stadt leisteten


Quellen:
• N.N.