Marktrecht

Das "Marktrecht" war im Mittelalter die Erlaubnis, einen ständigen Markt abzuhalten, der dann unter einem für den Markt und seine Besucher geltenden Recht stand und vom Marktherrn geschützt wurde.

Verbunden mit dem "Marktrecht" waren Abgaben, die im Falle von Prenzlau an den Bischof von Kamin erfolgten.


Quellen:
• "Staats- und Gesellschafts-Lexikon" Band 16, Herrmann Wagener, Berlin 1864, S. 156-157