Das "Zollrecht" war im Mittelalter das Recht, von vorbeikommenden Reisenden und Händlern einen Zoll zu erheben. Auch eine Stadt konnte im Rahmen des Stadtrechts das "Zollrecht" erlangen. Quellen: • "Stadtgeschichte und Daten über Prenzlau", 1985-1989 (maschinenschriftlich) |