Zollrecht

Das "Zollrecht" war im Mittelalter das Recht, von vorbeikommenden Reisenden und Händlern einen Zoll zu erheben. Auch eine Stadt konnte im Rahmen des Stadtrechts das "Zollrecht" erlangen.


Quellen:
• "Stadtgeschichte und Daten über Prenzlau", 1985-1989 (maschinenschriftlich)