Großes Bruch

Begrenzt im Süden vom Kuhdamm, im Westen vom Quillow , im Norden vom Blindower See und im Osten vom Uckerstrom zieht sich das rd. 3.250 m lange städtische Große Bruch bei durchschnittlicher Breite von 1.000 m von Süden nach Norden und wird in seiner Gesamtlänge durch den 1.600 ausgebauten " Faule Graben " entwässert. Der etwa 750 m lange Südteil wird als " Freibruch " bezeichnet und ist der beste Teil der großen Fläche.

Zur restlosen Nutzbarmachung des gesamten Bruches sind schon früh viele Entwässerungsprojekte erstellt worden, die letzten größeren 1885/86 und im Mai 1905. Erst im ersten Weltkrieg wurde die volle Erschließung durchgesetzt.

Die letzte Überschwemmungen hat es hier 1927 infolge der ungewöhnlichen Niederschläge von 1926/27 gegeben. Im Winter war es damals möglich, auf den Wiesen von Prenzlau bis Pasewalk mit Schlittschuhen zu gelangen.

Ursprünglich bestand für den gesamten städtischen Viehbesitz ein allgemeines Hütungsrecht im Großen- und Kleinen Bruch. Durch einen Generalvergleich vom 8. Februar 1826 zwischen den Hufen- und Hausbesitzern (184 Ganzerben, 142 Halberben und 193 Budenstellen) wurde dieses Allgemeinrecht aufgehoben und als Abfindung den Grundstücksbesitzern das Fohlenbruch , die Schäferwiese und ein Teil des Freibruchs zur Aufteilung gegeben.

Die Aufsicht, das Verpachtungsrecht, die Grasnutzungen an Wegen und Böschungen sowie deren Unterhaltung oblag bis 1953 der aus Anliegern und Wiesenbesitzern bestehenden Bruchkommission, die 1954 aufgelöst wurde.


Quellen:
• Adreßbücher der Stadt Prenzlau in mehreren Jahrgängen
• Stadtpläne der Stadt Prenzlau und Umgegend aus mehreren Jahren
• "Die Prenzlauer Straßen und ihre Geschichte", Alfred Hinrichs, maschinenschriftliche Aufzeichnungen, 1954