Mittelgang

Die zwischen der katholischen Kirche und Wasserstraße an der Stadtmauer liegende Verbindung (230 m lang) führt ab 29.12.1877 die amtliche Bezeichnung Mittelgang und wurde vor dem einfach Rondesteig genannt (28. Juli 1851). Das Befahren und Viehtreiben war dort verboten, jedoch wurde dieses Verbot am 4. Juli 1876 aufgehoben, um sogleich wieder erlassen zu werden, da die Feldseite der Mauer etwa 1,5 m tiefer ins Gelände hinuntergeht und die Gasse nur für die Benutzung durch die Anlieger gedacht ist.

Die an dieser Straße stehende Stadtmauer ist z.T. noch in ursprünglicher Höhe erhalten, während der 1884 abgetragene Teil nördlich der Wasserstraße noch nach innen vorspringende Mauerflügel ehemalige Wiekhäuser zeigte. 1892 und 1938 wird hier nur ein Haus, die Nr. 795, das in ein Wiekhaus eingebaut ist, aufgeführt. Es brannte 1945 ab. Ein weiteres in ein Wiekhaus hinein gebautes Grundstück des Maurers Menz wurde 1884 für 1.350 Mark vom Magistrat angekauft und abgebrochen.

Von einer früher zum Mittelgraben führenden Mauerpforte ist nur noch der obere Rundbogen sichtbar, ein Zeichen, daß der Gang im Verlaufe der Zeit erheblich angehöht worden ist. (Fluchtpforte?)




Quellen:
• Adreßbücher der Stadt Prenzlau in mehreren Jahrgängen
• Stadtpläne der Stadt Prenzlau und Umgegend aus mehreren Jahren
• "Die Prenzlauer Straßen und ihre Geschichte", Alfred Hinrichs, maschinenschriftliche Aufzeichnungen, 1954